§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Werk- und sonstigen Verträge, die zwischen
der Firma Akondis-Akcay Online Distribution, Inhaber Alp Akcay -nachfolgend Akondis- und dem Vertragspartner
- nachfolgend Kunde genannt - abgeschlossen werden.
1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unternehmer im Sinne
dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln
(§ 14 BGB).Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen zu einem Zwecke
in Geschäftsbeziehungen getreten wird, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (§13 BGB).
2. Davon abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden in mündlicher, telefonischer oder sonstiger Form sind erst
nach schriftlicher Bestätigung von Akondis gültig und wirksam in den Vertrag miteinbezogen. Erteilte Bestellungen gelten
als Zustimmung zu nachstehenden Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten Akondis nicht.
Akondis widerspricht hiermit ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese haben für Akondis auch
dann keine Gültigkeit, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich von Akondis widersprochen wird.
3. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und aus sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen
Akondis und dem Kunden einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist 69412 Eberbach, sofern es sich bei dem Kunden um
einen Kaufmann handelt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Produktbeschreibungen und Darstellungen im Online-Shop stellen keine rechtlich bindende Angebote, sondern einen
unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Kauf abschließen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung
der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der
Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
2. Akondis speichert die Bestelldaten des Kunden und sendet diese zusammen mit den AGB per E-Mail zu. Aus Sicherheitsgründen
sind die Bestelldaten nicht über das Internet abrufbar.
§ 3 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. AKONDIS
Schillerstr. 8
69412 Eberbach
Fax. 06271/8467406
Email. vertrieb@akondis.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
§ 4 Lieferung
1. Die Lieferung der gekauften Waren erfolgt – soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde – auf dem
Versandwege und gegen Vorauskasse. Der Versand der Ware erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach
Gutschrift des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten (bei Vorausüberweisung) bzw. spätestens
innerhalb von drei Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages (bei Nachnahmelieferungen).
2. Die Lieferfrist beginnt sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen
des Geschäftes einig sind. Soweit Akondis mit dem Kunden eine Vorauszahlung vereinbart hat, beginnt die Lieferfrist erst
mit der Gutschrift der Vorauszahlung bei Akondis.
3. Der Kunde versichert, dass die hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder
falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
4. Bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt und sonstiger von Akondis nicht zu vertretenden Umstände wie
bsp. Krieg, behördliche Eingriffe sowie Betriebsstörungen, beispielweise durch Unterbrechung der Energieversorgung,
die Akondis nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Vertragsware von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese
Hindernisse bei den Lieferanten von Akondis auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Akondis dem Kunden
baldmöglichst mitteilen.
5. Bei einer von Akondis nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten ist Akondis berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall wird Akondis den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und
seine Gegenleistungen zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
6. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig und dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.
7. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist Akondis berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen.
§ 5 Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe bzw. mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person - spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers - auf den Kunden unabhängig davon über, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die Akondis nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen
§ 6 Preise und Versandkosten
1. Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis ab Lager einschließlich eventuell anfallender
Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten sofern nicht angegeben.
2. Es gelten die jeweils vereinbarten Liefer- und Versandkosten, auf die in den jeweiligen Angeboten gesondert hingewiesen wird.
3. Alle zusätzlich anfallenden Steuern und Zölle für Lieferungen in Länder außerhalb der europäischen Union sind vom Kunden zu tragen.
Steuern und Zölle sind nicht erstattungsfähig.
§ 7 Zahlungsmethode
1. Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse. Nachnahmelieferungen sind nur bei einer deutschen Lieferadresse möglich
wenn Nachnahme Möglichkeit angeboten wird. Hiervon abweichende Zahlungsarten sind nur nach gesonderter Vereinbarung zwischen
Akondis und dem Kunden möglich.
2. Bei Zahlung per Vorkasse ist der Kaufpreis samt Liefer- und Versandkosten nach Vertragsschluss und Erhalt einer Zahlungsaufforderung zu zahlen.
3. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis sowie Liefer- und Versandkosten bei Lieferung der Ware zu zahlen.
Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 EUR fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich Akondis das Eigentum an allen Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden,
bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Akondis bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden das Eigentum an der Kaufsache vor. Im Falle laufender Rechnung gilt dies ausdrücklich auch für die Forderung aus dem jeweiligen
Überschuss.
3. Scheck- und Wechselhingabe erfolgen nur erfüllungshalber und gelten erst nach endgültiger Befriedigung ohne Regressgefahr
als Zahlungseingang in diesem Sinne. Soweit mit dem Kunden Bezahlung der Schuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens
vereinbart wird, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von Akondis akzeptierten Wechsels durch den Kunden und
erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei Akondis.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Akondis jedoch bereits jetzt
alle Forderungen (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermäch¬tigt. Die Be¬fugnis von Akondis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Akondis verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzu¬ziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann Akondis verlangen, dass der Kunde Akondis die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden wird stets für Akondis vorgenommen. Werden die gelieferten
Waren mit anderen, Akondis nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwirbt Akondis das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Vertragssache.
6. Werden die gelieferten Waren mit anderen, Akondis nicht gehörenden, Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Akondis das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der geliefernot;ten Waren zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde Akondis anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für Akondis.
7. Der Kunde tritt Akondis auch die Forderungen zur Sicherung ab, die ihm durch die Verbindung der Vertragssache mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen. Ebenso tritt er diejenigen Forderungen ab, die ihm aufgrund des Untergangs oder Beschädigung oder des
Abhandenkommens der Vertragssache gegen einen Dritten erwachsen.
§ 9 Mängelansprüche
1. Ist der Kunde Verbraucher, richten sich die Ansprüche wegen Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb
der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
Ist der Kunde Unternehmer, setzt die Haftung von Akondis für Mängel voraus, dass der Kunde seinen im Einzelfall nach § 377 HGB
bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel sind spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Die vorstehende Verpflichtung zur Anzeige eines Mangels
trifft den Kunden hinsichtlich offener Mängel auch dann, wenn eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nicht besteht, mit
der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen sind.
Die Fa. Akondis haftet zunächst nach ihrer Wahl im Rahmen der Nacherfüllung auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ist Akondis zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,
so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung zu verlangen.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit keine Ansprüche aus einer Garantie oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Die Vorschriften der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
2. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Fa. Akondis nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
3. Ohne die Zustimmung von Akondis darf an der bemängelten Ware nichts geändert und diese auch nicht in Gebrauch genommen werden
4. Eine Haftung übernimmt Akondis nicht bei Mängeln infolge von natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Inbetriebnahme, Bedienung
und Wartung sowie ungeeigneter Betriebsmittel.
§ 10 Haftung
Akondis haftet nur für Schäden, die Akondis, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben. Für Ansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Akondis auch bei Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt
für Ansprüche des Kunden aufgrund der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache.
Soweit die Haftung von Akondis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Akondis.
§ 11 Datenschutz
1. Akondis gewährleistet, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung
der Bestellung erhoben, bearbeitet und gespeichert werden. Akondis wird Kundendaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene
Unternehmen weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke durch Akondis nicht möchte, ist der Kunde berechtigt,
dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an vertrieb@akondis.de zu widersprechen.
2. Akondis wird Kundendaten nicht über den in Abs 1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
2. Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Akondis, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien
am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
